ABS Touristik International
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros für
Reisevermittlungsleistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des
Büros näher bezeichnet.
1.2 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Rei-
seleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Ein-
zelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pau-
schalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veran-
staltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der
Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde
des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustan-
de. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer
entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leis-
tungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingun-
gen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an
den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Bu-
chung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung ei-
nes Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungs-
träger.
2.2 Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag mit Anmeldung
/ Buchung gebunden.
2.3 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Rei-
sebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung
oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere
keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
3. Anmeldung für mehrere Personen
3.1 Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die an-
meldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende Person
haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen wei-
teren Personen.
3.2 Soweit der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung
der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies aus-
drücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.
4. Buchungsbestätigung
4.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungs-
träger schriftlich bestätigt.
4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unver-
züglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
4.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als
elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer
Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist
die vollständige Zahlung des Reisepreises.
4.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flugha-
fenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeb-
lich.
5. Haftung des Reisebüros
5.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder
sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garan-
tien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittel-
ten Informationen.
5.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vor-
satz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651
h BGB.
6. Umbuchungen / Rücktritt
6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter
kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der
Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Ver-
anstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwen-
dung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleis-
tung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die
Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters gere-
gelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass
ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich nied-
riger ist als die geltend gemachte Pauschale.
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein
Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann
dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-
seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder be-
hördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er
und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
6.4 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskos-
tenversicherung.
6.5 Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich
eine Stornogebühr von € 20,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife han-
deln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung
des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Flugpreises aus-
machen.
6.6 Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhän-
gigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Pro-
zentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingun-
gen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
6.7 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reise-
teilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der
Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht
beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Ausein-
andersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftli-
che und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzügli-
chem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der
Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
7. Hinweis auf besondere Bestimmungen
7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt
werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen
oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen
schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsan-
gehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter
(Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit
keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst In-
formationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich
rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisever-
mittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
7.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche
oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder
sonstiger Reiseumstände.
8. Zahlungsverkehr
8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen gemäß den Bedingungen des
Veranstalters fällig. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angege-
benen Zeitpunkt fällig.
8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des
Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig.
8.3 Zahlungen können erfolgen durch:
Bankeinzug
Kreditkarte
Überweisung
Barzahlung im Reisebüro
8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maß-
geblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkarten-
nummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der
Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräu-
men des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer ver-
sandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der
Übergabe an einen Überbringer.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Mo-
nats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reisever-
anstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprü-
che nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhin-
dert war.
9.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sonstige Regeln
10.1 Es gilt Deutsches Recht.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur
Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertra-
ges im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
10.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich
um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des
Veranstalters maßgeblich.
10.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezo-
genen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen
gemäß §§ 651 a ff BGB.
​
Kontakt :
ABS Touristik International
Geleitsstraße 13
63065 Offenbach
Telefon : 069 87206361
E-Mail: urlaub@abs-touristik.de